Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB) des Reisebüros für
Reisevermittlungsleistungen
(Stand 11. Januar 2010)
- Geltungsbereich
- Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen
und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
- Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB
ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von
Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von
fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger
Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von
Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die
Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und
unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros)
und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger
zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw.
Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den
Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
- Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder
den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge
einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an
den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
- Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
- Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder auf elek-tronischem Wege (z.B. E-Mail)
vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der
Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung
eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw.
sonstigen Leistungsträger.
- Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den
Buchungsauftrag gebunden.
- Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die
ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt.
Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an
den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene
Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro
übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den
Reiseerfolg.
- Buchungsbestätigung
- Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder
die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
- Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene
Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder
sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen
hinzuweisen.
- Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per
Post oder per E-Mail als elek-tronisches Ticket übermittelt. In
Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der
Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung /
Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.
Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage
vor Abflug entgegengenommen werden.
- Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen
per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die
Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
- Haftung des Reisebüros
- Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen
der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro
gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer
vermittelten Informationen.
- Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher
Vertragspflichten.
- Umbuchungen / Rücktritt
- Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine
angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung
richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom
Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben
konnte.
- Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und
der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich
einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen.
Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des
jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die
Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden
oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder
wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
- Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass
statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des
Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des
Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet
er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt
entstehende Mehrkosten.
- Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der
Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr von ?
150,00 pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife
handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine
anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die
Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und
Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis
zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des
Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den
Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
- Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder
von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter
Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen
zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der
Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom
Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie
Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche
Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge,
Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige
Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter
unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung
kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen
sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
- Hinweis auf besondere Bestimmungen
- Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und
Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf
die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder
sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht
vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des
Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher
Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der
Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige
Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit
keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine
Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird
empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen
Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf
evtl. geänderte Umstände einzustellen.
- Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer
im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens.
- Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder
Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise
reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder
sonstiger Reiseumstände.
- Zahlungsverkehr
- Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen
fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim
Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor
Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen
Zeitpunkt fällig.
- Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht
erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit
erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung
der Reiseunterlagen fällig.
- Zahlungen können erfolgen durch:
- Bankeinzug
- Kreditkarte
- Überweisung
- Barzahlung im Reisebüro
- Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der
Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des
Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder
per Lastschrift eingezogen werden.
- Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort
fällig.
- Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem
Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen,
wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des
Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den
Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem
Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen
Überbringer.
- Verjährung
- Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der
Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist
kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
- Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen.
- Sonstige Regeln
- Es gilt Deutsches Recht.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des
Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des
Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
- Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers
maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen
handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters
maßgeblich.
- Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum
Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen
eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß
§§ 651 a ff BGB.